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AG Bonn, 06.05.2013 - 107 C 61/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
HUK-Coburg Allg. Vers.-AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht verurteilt
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LG Bonn, 28.09.2011 - 5 S 148/11
Voraussetzungen für den Ersatz der Kosten für die Einholung eines …
Auszug aus AG Bonn, 06.05.2013 - 107 C 61/13
Der Geschädigte ist zu einer Marktforschung zu Gunsten des Schädigers nicht verpflichtet (BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06; LG Bonn, Urteil vom 28.09.2011, 5 S 148/11). - OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten …
Auszug aus AG Bonn, 06.05.2013 - 107 C 61/13
Der Einwand der Überhöhung des Sachverständigenhonorars führt nur dann zu einer Kürzung des Anspruchs des Geschädigtern, wenn für diesen als Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006, 4 U 49/05;… LG Bonn, a.a.O.). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Bonn, 06.05.2013 - 107 C 61/13
Der Geschädigte ist zu einer Marktforschung zu Gunsten des Schädigers nicht verpflichtet (BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06; LG Bonn, Urteil vom 28.09.2011, 5 S 148/11).
- AG Bonn, 29.10.2014 - 113 C 47/14 Sachverständigenkosten sind in der Regel nicht frei am Markt zugänglich und darüber hinaus in der Regel allenfalls festzustellen, nachdem das Kfz eingehend besichtigt wurde (AG Bonn, Urteil vom 06.05.2013, 107 C 61/13).